Verdrießlich

[1020] Verdrießlich, -er, -ste, adj. et adv. von dem vorigen Zeitworte und der Ableitungssylbe lich. Es ist in doppeltem Verstande üblich. 1. Subjective, Unlust oder Widerwillen empfindend und denselben äußernd; in welchem Verstande es im gemeinen Leben, besonders Nieder-Deutschlandes, üblich ist. Verdrießlich seyn, unmuthig und diesen Unmuth bey jeder Veranlassung äußernd. Eine verdrießliche Miene. Ein verdrießlicher Mensch, welcher Fertigkeit besitzt, bey jedem, auch noch so geringem Anlasse Unlust und Unmuth zu äußern. 2. Objective, verdrießen machend, in dessen ältester und weitester Bedeutung, Unlust des Gemüthes erweckend, und darin gegründet. Aber die Männer sind mir verdrießlich, 2 Sam. 3, 39; zuwider. Der Narren Rede ist über die Maße verdrießlich, Sir. 27, 14. Es ist verdrießlich zu hören, wenn sie sich so zerschelten, V. 16. Es ist auch in dieser Bedeutung in der vertraulichen Sprechart am üblichsten, wo es oft für unangenehm überhaupt gebraucht wird. Eine verdrießliche Sache. Ein verdrießlicher Handel. Es ist mir verdrüßlich, wenn ich so lange warten muß.

Anm. Viele schreiben dieses Wort verdrüßlich, als wenn es von Verdruß abgeleitet wäre; allein, es ist wahrscheinlicher, daß es von dem Zeitworte abstammet, zumahl, da in Verdruß, das u kurz ist, in dem Beyworte hingegen das ü lang seyn müßte. Auch die Aussprache ist für das ie. S. -Lich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1020.
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