Verehren

[1023] Verehren, verb. reg. act. welches in einer doppelten Bedeutung üblich ist. 1. Ehrerbietung gegen jemanden hegen und empfinden. Jemanden verehren. Ich verehre seine Verdienste, und hasse seine Laster. Ich verehre in ihnen auch den Anschein von Billigkeit. 2. Ein Geschenke geben; indem ein Geschenk eines der ältesten äußern Merkmahle der Ehrerbietung und Verehrung war, wo es auf doppelte Art gebraucht wird. (1) * Mit dem Accusativ der Person, da denn das Geschenk vermittelst des Vorwortes mit ausgedruckt wird; eine im Hochdeutschen völlig veraltete Form. Den Tempel mit gebührlichen und herrlichen Geschenken verehren, 3 Macc. 3, 17. Daß ich ihn mit diesem Gedichte verehre, Opitz. (2) Mit der dritten Endung der Person, und der vierten der Sache. Einem etwas verehren. Da die Geschenke schon längst nicht mehr Beweise der Verehrung sind, so ist diese Bedeutung auch in der edlern Schreibart veraltet, und nur noch unter dem großen Haufen im Gange. Schon die Lateiner brauchten honorare für beschenken, und Honorarium für ein Geschenk.

Im Niedersächsischen bedeutete verehren, in noch mehr eigentlichem Verstande, zu Ehren bringen. Eine geschwächte Person verehren, sie heirathen und dadurch wieder zu Ehren bringen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1023.
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