Vereinbaren

[1024] * Vereinbaren, verb. reg. act. vereinigen, d.i. sowohl eins, als auch einig, machen. Zwey Stücke Holz mit einander vereinbaren, verbinden, sie zu einem Stücke verbinden, es sey auf welche Art es wolle. Streitige Gemüther vereinbaren, vereinigen. Seine Truppen mit den Truppen eines andern vereinbaren. Sich mit jemanden vereinbaren. Das läßt sich mit deiner schuldigen Pflicht nicht vereinbaren, vereinigen, widerspricht derselben. Die Vereinbarung mit Gott, Vereinigung. Das ganze Zeitwort ist im Oberdeutschen am üblichsten, und wird nur hin und wieder von einigen Hochdeutschen zur Nachahmung gebraucht. Die einfachern einbaren und einbar sind längst veraltet. In den mittlern Zeiten kommt noch geeinbaren für vereinbaren vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1024.
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