Verfänglich

[1031] Verfänglich, -er, -ste, adj. et adv. von dem Zeitworte verfangen, doch nur in einigen Bedeutungen. 1. * Von verfangen II, die verlangte Wirkung thun, ist verfänglich, diese Wirkung gewährend; doch nur im Oberdeutschen. Die Vollziehung eines Befehles mit verfänglichem Ernste andeuten. 2. Von verfangen I. 2., in der veralteten thätigen Bedeutung des Fangens, wobey eine verborgene Gefahr, besonders eine verborgene Nachstellung möglich ist. Eine verfängliche Frage, welche darauf abzielet, jemanden zu fangen. Da es denn zuweilen auch für nachtheilig überhaupt gebraucht wird. Verfängliche Worte, welche der Ehre nachtheilig sind. Das ist mir verfänglich. Siehe Verfang.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1031.
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