Verfolgen

[1036] Verfolgen, verb. regul. act. einem Dinge folgen oder nacheilen, um demselben Schaden zuzufügen. 1. Eigentlich. Ein Thier auf der Jagd verfolgen. Den flüchtigen Feind verfolgen. Den Feind durch die Reiterey verfolgen lassen. Einen ausgerissenen, Übelthäter verfolgen. Jemanden mit Steinen, mit Schmähungen, mit Steckbriefen verfolgen. Alle diese Flüche werden dich verfolgen, 5 Mos. 28, 45. Unglück verfolgt die Sünder, Sprüchw. 13, 21. Traurige Ahndungen verfolgen mich, und die Nächte quälen mich mit fürchterlichen Träumen, Weiße. Hat ein Unmuth je mich in deine Arme verfolgt? Geßn. Wo es oft für das einfache folgen gebraucht wird, doch allemahl nur von einem lästigen, schädlichen oder unangenehmen Dinge. 2. Figürlich. (1) In engerer Bedeutung verfolget man jemanden, wenn man ihm ohne dessen Verschulden, ingleichen, um seines guten Verhaltens willen, bey allen Gelegenheiten Schaden zuzufügen sucht; in welcher Bedeutung es in der Deutschen Bibel häufig vorkommt. Der Fromme wird verfolgt. Jemanden um der Religion willen verfolgen. (2) In noch engerer Bedeutung verfolgt man, wenn man andere durch äußere Zwangsmittel zu Annehmung einer Religion zu nöthigen sucht, in welcher Bedeutung es gemeiniglich absolute gebraucht wird, und dem dulden, so wie Verfolgung der Duldung und Duldsamkeit, entgegen stehet. Verfolgend seyn. (3) Fortsetzen, doch nur noch in einigen Fällen. Seinen Weg, seine Reise verfolgen.


Verfolge nun ferner

Deinen Weg von diesem Flusse nach jenen Gefilden,

Zach.


Sein Recht verfolgen, fortfahren es zu suchen. S Verfolg.

Anm. Es scheinet nach dem Muster des Latein. persequi gebildet zu seyn. Bey den Pferdegelehrten wird verfolgen und Verfolgung in manchen Gegenden in engerer Bedeutung gebraucht, wenn von zwey hinter einander gehenden Pferden das hintere so nahe an das vordere geht, daß es demselben mit den Vordereisen in die hintern Fersen tritt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1036.
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