Verlaß, der

[1076] Der Verláß, des -sses, plur. die -e, von dem folgenden Zeitworte, aber nur in einigen Bedeutungen, und auch hier nur im gemeinen Leben, besonders einiger Gegenden. 1. Der Nachlaß, die Verlassenschaft, was man nach seinem Tode verläßt, nachläßt, oder hinterläßt. 2. Die angenommene oder getroffene Abrede, zuweilen auch wohl ein Vertrag. Dem Verlasse nach. Verlaß nehmen, Abrede. Das war nicht unser Verlaß. Der Rathsverlaß ist in Nürnberg ein Rathsschluß. Im Nieders. Verlaat, wo es aber auch Zuverläßigkeit, Vertrauen, Raum, u.s.f. bedeutet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1076.
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