Verlegen

[1080] Verlégen, verb. reg. act. welches nach Maaßgabe der Bedeutung der Partikel ver in einem verschiedenen Verstande gebraucht wird. 1. An einen andern Ort legen; doch nur in einigen Fällen. Die Messe von Frankfurt nach Breslau verlegen. Eine Universität von einem Orte nach dem andern verlegen. Die Handlung eines Schauspiels nach Rußland verlegen. Ingleichen von der Zeit. Einen Festtag, einen Jahrmarkt verlegen, auf eine andere Zeit ansetzen, bestimmen. Den Termin verlegen. Daher die Verlegung. 2. An einen unbekannten Ort legen. Ich habe meinen Hut verlegt. Es ist verlegt worden. Daher das Verlegen und die Verlegung. 3. Durch ein gelegtes Hinderniß versperren, verschließen, wie in ähnlichem Verstande auch verhauen, verlaufen, versetzen u.s.f. gebraucht werden. Jemanden den Weg nach der Stadt verlegen. Wo es oft von einem jeden Hindernisse gebraucht wird, wodurch man jemanden sowohl im Fortgange, als auch in der Fortsetzung eines Geschäftes, hindert. Ich habe bedacht, was Amalek Israel thät, und wie er ihn (ihm) den Weg verlegte, da er aus Egypten zog, 1 Sam. 15, 2. Figürlich bedeutet es in einigen Oberdeutschen Gegenden auch sowohl verkümmern, mit Arrest belegen, als auch verbiethen, untersagen. In der Jägerey werden die Feldhühner verlegt, wenn man das Treibezeug um sie her legt oder stellt. Daher das Verlegen und die Verlegung. 4. Mit etwas belegen, doch nur in einigen in Handel und Wandel üblichen figürlichen Bedeutungen. Ein Land mit Waaren verlegen, versehen. Sachsen verlegt ganz Europa mit blauer Farbe. Einen Kaufmann mit Waaren verlegen, ihm die zur Handlung nöthigen[1080] Waaren verschaffen; auch ohne den folgenden Nebenbegriff des Vorschusses. Einen Handwerksmann mit Arbeit verlegen. In engerer Bedeutung verlegt man jemanden, wenn man ihm die zu einem Nahrungsgeschäfte nöthigen Kosten vorschießet. Jemanden mit den Kosten, mit Gelde verlegen. Auch mit der vierten Endung der Sache. Ich muß es verlegen, die Kosten dazu verschießen. Wo sich der Begriff des Vorlegens oder Auslegens mit einschleicht. Jemanden mit Waaren verlegen, ihm die Waaren vorschußweise reichen. Dahin gehöret auch die bey den Buchhändlern übliche Bedeutung dieses Wortes, wo ein Buch verlegen so viel ist, als, die Kosten zum Drucke eines Buches, als seiner Waare, als seines Handlungsartikels, vorschießen. Wer ein solches Buch nicht als seine Waare ansiehet, von dem sagt man auch nicht, daß er es verlege, wenn er gleich die Kosten zu dessen Drucke hergiebt.

Im Schwed. förlägga. In dieser vierten Bedeutung sagt man zwar auch die Verlegung, aber noch häufiger der Verlag. S. dasselbe.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1080-1081.
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