Verlustig

[1089] Verlustig, adj. et adv. von dem vorigen Hauptworte. 1. Objective und passive, für verloren, als ein Bey- und Nebenwort; eine nur in einigen Oberdeutschen Gegenden übliche Bedeutung. Miltons verlustiges Paradies, in der Schweiz für verlornes. 2. Subjective und active, wirklich verlierend, eines Gutes beraubt, wo es im Hochdeutschen, nur als ein Nebenwort mit der zweyten Endung, und auch hier nur mit einigen Zeitwörtern gebraucht wird. Sich einer Sache verlustig machen, sich durch sein vorher gegangenes Verhalten derselben berauben. Sich seines Glückes verlustig machen. Eines Dinges verlustig werden, es verlieren, eine im Hochdeutschen veraltete R.A. wofür man verlustig gehen sagt. Seines Amtes, des Bürgerrechtes, eines Lehens verlustig gehen. In der Schweiz verlurstig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1089.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: