Vermahlen (1)

[1089] 1. Vermahlen, verb. regul. act. 1. Von Mahl, ein Gränzzeichen, ist vermahlen in einigen Gegenden, mit Gränzzeichen bezeichnen, versehen. Ein Feld vermahlen. Daher die Vermahlung. 2. Von mahlen, pingere. (1) Durch Mahlen der Menge nach erschöpfen, alle machen. Alle Farben vermahlen. (2) Er würde uns ein hohes Licht in seiner Copie vermahlt haben, Less. Daher das Vermahlen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1089.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika

Adelung-1793: Vermahlen (2) · Vermählen