Verneinen

[1100] Verneinen, verb. reg. act. nein zu etwas sagen, es mit nein beantworten, im Gegensatze des bejahen. Eine Frage verneinen. In weiterer Bedeutung, welche doch in der Logik am üblichsten ist, verneinet man etwas, wenn man einem Subjecte etwas abspricht. Hier verneinet man schon, wenn man z.B. sagt, das Eisen ist nicht glühend; daher daselbst ein jeder Satz, worin die Partikel nicht vorkommt, ein verneinender Satz genannt wird. So auch die Verneinung. Daher das Verneinungswort, womit man verneinet, dergleichen nein, und in weiterm Verstande nicht, mit nichten u.s.f. sind.

Anm. Bey dem Ottfried inneinen, intneinen, im Nieders. nenen, vernenen, benenen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1100.
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