Vernünftig

[1102] Vernünftig, -er, -ste, adj. & adv. welches in einem doppelten Verstande gebraucht wird. 1. Subjective, Vernunft habend, anwendend und verrathend, im Gegensatze des unvernünftig. Der Mensch ist ein vernünftiges, das Thier ein unvernünftiges Geschöpf. In engerer Bedeutung, viel Vernunft, d.i. Fertigkeit, den Zusammenhang der Dinge einzusehen, verrathend und beweisend. Ein vernünftiger Mann. So wie es im weitesten Verstande auch wohl von der Vernunft, d.i. dem Vermögen zu vernehmen, gebraucht wird. 2. Objective, der Vernunft gemäß und darin gegründet, auch im Gegensatze des unvernünftig. Vernünftig handeln, verfahren. Das war sehr vernünftig. Ein vernünftiger Einfall. Im weitesten philosophischen Verstande ist vernünftig, was auf deutliche Erkenntniß beruhet, im Gegensatze des sinnlich. Die vernünftige Erkenntniß, im Gegensatze der sinnlichen.

Anm. Schon bey dem Notker fernumestig, dagegen Kero und Ottfried dafür redihafti und redelicho gebrauchen, von Rede, ratio.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1102.
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