Verordnung, die

[1103] Die Verordnung, plur. die -en, die Handlung des Verordnens, ingleichen der Befehl eines Höhern oder Eigenthümers selbst, in allen Fällen, besonders im ersten, von einem schriftlichen Befehle. Obrigkeitliche Verordnungen. Eine Verordnung in das Land erlassen. Eine Verordnung machen. Die Verordnung des Arztes. Die Verordnung zu einem Amte.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1103.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika