Verpfründen

[1104] Verpfründen, verb. regul. act. mit einer Pfründe versehen, am häufigsten im Oberdeutschen. Sich aus eigenen Mitteln in ein[1104] Spital verpfründen, sich eine Pfründe, eine Stelle im demselben kaufen. So auch die Verpfründung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1104-1105.
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