Verrufen

[1111] Verrufen, verb. irreg. act. S. Rufen, in einen übeln Ruf bringen. Ein Neuling, der verrufen darf,


Was Lehrer, die entscheiden können,

Wahrheit nennen,

Haged.


Am üblichsten ist in diesem Verstande das Mittelwort verrufen, in einem hohen Grade einen übeln Ruf habend, wie berüchtigt. Ein verrufener Dieb. Wegen seiner Betrügereyen verrufen seyn. In einer etwas andern Bedeutung wird verrufen noch von den Münzen gebraucht, wenn sie öffentlich abgewürdiget oder verbothen werden. Eine Münze verrufen. Verrufenes Geld. In welchem Falle auch das Hauptwort die Verrufung üblich ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1111.
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