Verschulden

[1129] Verschulden, verb. regul. act. 1. Mit Schulden, d.i. andern schuldigen Geldsummen, beladen. Cajus hat seine Güter sehr verschuldet. Am üblichsten ist es in dieser Bedeutung in dem Mittelworte. Verschuldet seyn, viele Schulden haben. Ein verschuldetes Gut. 2. Eine Schuld, d.i. Verbindlichkeit zur Strafe, durch Übertretung des Gesetzes auf sich laden. Alle Könige haben sich verschuldet, Sir. 49, 5. Der Gegenstand der Person und Sache bekommt alsdann das Vorwort an. Du verschuldest[1129] dich an dem Blute, das du vergeußt, Ezech. 22, 4. Jener Land hat sich hoch verschuldet am Heiligen in Israel, Jer. 51, 5. Sich an dem Nechsten verschulden, Hist. der Sus. 62. Die Handlung aber das Vorwort mit. Darum, daß sich Edom verschuldet hat mit ihrem Rächen, Ezech. 25, 12. 3. Ein Übel als eine Strafe, oder natürliche Folge seiner unrechtmäßigen Handlung, auf sich laden, mit der vierten Endung des Übels. Das haben wir verschuldet an unserm Bruder, 1 Mos. 42, 21. Verschuldetes Elend. Was habe ich verschuldet? Daher denn auch das Infinitiv häufig als ein Hauptwort gebraucht wird, für Schuld. Das wiederfähret mir ohne mein Verschulden. Es ist durch dein Verschulden geschehen. In weiterm Verstande bedeutete es ehedem verdienen überhaupt, auch in gutem Sinne.


Herre Gott – –

Sende ir dinen suessen Segen

Das hat si verschuldet gar wol

Gegen al der Werlte Gemeine.

Marggr. Otto von Brandenburg.


4. Vergelten, in welchem Verstande auch verdienen ehedem gebraucht wurde; eine nur noch hin und wieder übliche Bedeutung. Des welle wir verschulden so sere gegen ewern hulden, Stryck. Ich will es wieder verschulden. Im Oberd. beschulden, im Schwed. förskylla, im Dän. forskylde.

Daher die Verschuldung, doch nur in der zweyten, und das Verschulden in der dritten Bedeutung.

Anm. In der zweyten und dritten Bedeutung schon bey dem Notker ferschuldan und keschulden, im Schwed. förskylla.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1129-1130.
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