Verschwören

[1132] Verschwören, verb. irreg. S. Schwören, welches auf doppelte Art vorkommt. 1. * Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte haben, falsch schwören, schon bey dem Ulphilas forswaran, im Angels. farsweran, im Schwed. försverja, bey den alten Oberdeutschen Schriftstellern firsweran, die es aber als ein Reciprocum gebrauchten. Ni fursweri dich, schwöre nicht falsch. Auf ähnliche Art sagten die Lateiner peierare für periurate.

2. Als ein Activum, welches doch in den meisten Fällen die Gestalt eines Reciproci hat. (1) Etwas verschwören, als ein eigentliches Activum, es zu unterlassen, zu meiden, eidlich angeloben. Das Spielen, das Trinken verschwören. Eine Ketzerey verschwören. Seltener und nur im gemeinen Leben von Personen, jemandes Gemeinschaft eidlich entsagen. (2) Sich verschwören,[1132] mit Eidschwüren betheuern, wie vermessen, so daß ver hier eine Intension bezeichnet. (3) Sich durch einen Eid oder eidlich verbinden. Sich mit jemanden verschwören. Am häufigsten in engerm Verstande, sich auf solche Art zu einer bösen Sache verbinden. Sich wider jemanden, zu jemandes Untergange verschwören. Sie verschworen sich, ihn um das Leben zu bringen. Die Verschwornen, welche sich zu einer den Gesetzen zuwider laufenden That eidlich verbunden haben; oft aber auch nur von solchen, die sich zum Nachtheil des Staates und dessen Verfassung verbinden. Ingleichen figürlich. Alles hat sich wider mich, zu meinem Untergange verschworen. Alle Elemente haben sich wider ihn verschworen.

Daher das Verschwören, in der ersten und dritten Bedeutung. Das Hauptwort die Verschwörung, plur. die -en, wird nur in der dritten Bedeutung gebraucht, Und zwar am häufigsten in engerm Verstande von einer heimlichen Verbindung wider das Leben eines Regenten oder wider die Verfassung eines Staates; Lat. Coniuratio. Eine Verschwörung anstiften, errichten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1132-1133.
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