Verstrafen

[1154] Verstrafen, verb. reg. act. welches nur im gemeinen Leben üblich ist, Strafe für etwas erlegen. Bey den Handwerkern muß der angehende Meister jeden bey dem Meisterstücke begangenen Fehler verstrafen. Daher die Verstrafung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1154.
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