Verstümmeln

[1155] Verstümmeln, verb. regul. act. durch gewaltsame Beraubung eines nothwendigen Theiles ungestalt machen. Man verstümmelt einen Menschen, wenn man ihm die Nase oder Ohren, einen Fuß, eine Hand u.s.f. abhauet oder abschneidet. Eine verstümmelte Bildsäule. An Nasen und Ohren verstümmeln. So auch von andern körperlichen Dingen. Einen Baum verstümmeln. Ingleichen die Wörter, eine Rede verstümmeln, sie gewisser nothwendiger Theile berauben. Eine Stelle verstümmelt anführen, fehlerhaft verkürzt. So auch die Verstümmelung. Im gemeinen Leben einiger Gegenden verstümpeln, welches auch Sir. 35, 14 vorkommt: verstümpele deine Gabe nicht, brich im Geben nicht zu viel ab, gib nicht zu wenig; wo aber die Figur ungewöhnlich ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1155.
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