Vertändeln

[1158] Vertändeln, verb. reg. act. 1. Im Tändeln oder durch Tändeley verlieren. Ich habe es vertändelt. Ingleichen auf eine unnütze Art verthun. Viel Geld vertändeln. 2. Mit Tändeln zubringen. Die Zeit vertändeln. 3. Über das Tändeln versäumen. Die Mahlzeit vertändeln. 4. Sich vertändeln, sich auf eine leichtsinnige und unbedachtsame Art zur Ehe versprechen; im gemeinen Leben auch sich verplämpern. Die Niedersachen gebrauchen in den meisten Bedeutungen dafür ihr verquackeln.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1158.
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