Vertheilen

[1159] Vertheilen, verb. regul. act. theilweise an andere übertragen, unter andere austheilen. Eine Summe Geldes vertheilen. Holz, Getreide unter die Armen vertheilen. Eine Arbeit unter die Mitarbeiter vertheilen. Die Gegenstände, die Lichter gehörig vertheilen in der Mahlerey, die Gegenstände in einem Gemählde mit ihren Lichtern und Schatten gehörig anordnen. So auch die Vertheilung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1159.
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