Verwechseln

[1173] Verwêchseln, verb. reg. act. ein Ding für das andere geben oder nehmen; doch nur in einigen Fällen. 1. Geld verwechseln, sich für eine Geldsorte den Werth in einer andern geben lassen. Derjenige, welcher die andere Münzsorte dafür giebt, wechselt, der Inhaber der erstern verwechselt; wo ver die Bedeutung der Entfernung hat, wie in vertauschen, verkaufen u.s.f. indem er seine Münzsorte durch Wechseln einem andern überträget. Ich habe bereits alle Louis d'Or verwechselt. 2. Mit dem bloßen Begriffe der Veränderung verwechselt man ein Ding mit dem andern, wenn man es mit Bewußtseyn und Vorsatz anstatt des andern wählet oder nimmt. Die Kleider verwechseln, wo aber das einfache wechseln, und in Einem Verstande vertauschen üblicher ist. Am öftersten gebraucht man es in diesem Verstande noch von unkörperlichen Dingen. Die Theologie mit der Jurisprudenz verwechseln, die Theologie verlassen, und sich der Rechtswissenschaft widmen. Den Müßiggang mit der Arbeit verwechseln. Indessen ist, um des anklebenden Nebenbegriffes der folgenden Bedeutung willen, diese ganze Bedeutung im Hochdeutschen selten, indem man dafür vertauschen oder andere edlere Ausdrücke gebraucht. Die Zeitlichkeit mit der Ewigkeit verwechseln,[1173] sterben. 3. Am häufigsten ist dieses Wort mit dem Nebenbegriffe des Fehlerhaften, welcher in der Partikel ver liegt, ein Ding aus Versehen oder aus Unkunde anstatt des andern nehmen. Man verwechselt eine Person mit der andern, wenn man sie aus Mangel gehöriger Kenntniß, oder auch der gehörigen Aufmerksamkeit, für die andere hält. So auch Wörter, Begriffe verwechseln. Verwechsele die sinnliche Wollust nicht mit der wahren Liebe.

So auch die Verwechselung in allen Fällen. Schon Notker gebraucht firuuehselen, aber in weiterm Verstande, für mutare.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1173-1174.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika