Vierähren

[1205] Vierähren, verb. regul. act. welches nur in der Landwirthschaft einiger Gegenden üblich ist, das Rühren, oder die dritte Umpflügung des Ackers zur Wintersaat zu bezeichnen, sofern es mit dem Pfluge geschiehet; an andern Orten vierarten, von arten, ähren, pflügen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1205.
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