Vogteylich

[1224] Vogteylich, adj. et adv. zur Würde und Gewalt eines Vogtes im höhern Verstande gehörig, darin gegründet. Die Vogteyliche Gerichtbarkeit. Ingleichen zur Vogtey, d.i. dem Bezirke eines Vogtes, gehörig. Die vogteylichen Gränzen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1224.
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