Vogtgericht, das

[1224] Das Vogtgericht, des -es, plur. die -e, das Gericht eines Vogtes in verschiedenen Bedeutungen dieses Wortes, doch nur noch in einigen Provinzen in einzelnen Fällen. Siehe Vogtding. In manchen Orten ist das Vogtgericht, Vogtding, oder die Vogtey, ein Untergericht, an manchen aber ein Obergericht, je nachdem der Vogt war, der es ehedem zu verwalten hatte.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1224.
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