Vollständig

[1236] Vóllständig, -er, -este, adj. et adv. alle zu seiner Bestimmung nöthige einzelne Theile habend; im Gegensatze des unvollständig oder mangelhaft. Ein vollständiges Wörterbuch, worin alle zu seiner Absicht gehörigen Wörter vorkommen; werden diese mit dem gehörigen Grade der Gründlichkeit, Fruchtbarkeit und Genauigkeit ausgearbeitet, so kann es erst den Nahmen eines vollkommnen führen. Ein vollständiger Entwurf, so fern er alle einzelne Theile in sich fasset. Ein vollständiger Beweis. Ein vollständiges mathematisches Besteck, wenn kein nöthiges Werkzeug darin fehlet; ein vollkommnes, wenn alle einzelne Werkzeuge den gehörigen Grad der Güte haben. Ein vollständiger Begriff, in der Logik, wenn man von den Merkmahlen einer Sache klare und deutliche Begriffe hat, Idea adaequata. Eine vollständige Summe.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1236.
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