Vollstrecken

[1236] Vollstrécken, verb. reg. act. ich vollstrecke, vollstreckte, habe vollstreckt, zur Wirklichkeit bringen, besonders von Handlungen und Geschäften; ein mit vollziehen gleich bedeutendes Wort, ob es gleich nicht ganz so üblich ist, als dieses. Jemandes Befehl, jemandes Willen vollstrecken, vollziehen, vollbringen. Ein gerichtliches Urtheil vollstrecken. Eine Heirath, eine Verlöbniß, eine Reise u.s.f. vollstrecken, wofür man im Hochdeutschen immer lieber vollbringen, noch häufiger aber vollziehen sagt. S. auch die Vollstreckung.

Anm. Ob gleich dieses Wort in unsern ältesten Denkmählern noch nicht angetroffen worden, so scheinet es doch so alt zu seyn, als irgend ein anderes mit voll zusammen gesetztes Wort. Es gründet sich auf eben dieselbe Figur, welche in vollziehen herrscht, indem strecken ehedem sehr häufig für ziehen gebraucht wurde.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1236.
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