Vorbehalten

[1253] Vorbehálten, verb. irregul. act. S. Halten. 1. Sich etwas vorbehalten, etwas auf eine andre Zeit zu thun aufbehalten, etwas bis auf eine andre Zeit verschieben. Ich habe mir diese Arbeit auf morgen vorbehalten. Hast du mir denn keinen Segen vorbehalten? 1 Mos. 27, 36; d.i. für mich aufbehalten. 2. Noch häufiger in engerer Bedeutung, sich bey einer anderweitigen Einschränkung, die Freyheit ausbedingen, etwas zu thun oder zu lassen. Ich behalte mir vor, meine Meinung ein anderes Mahl zu sagen.


Der Himmel, der sich nur die Rache vorbehält,

Wählt sich zum Werkzeug nie die Edelsten der Welt,

Weiße.


Es gebühret euch nicht zu wissen Zeit oder Stunde, welche der Vater seiner Macht vorbehalten hat, Apost. 1, 7. Wo es so, wie in andern Fällen, den Nebenbegriff der Ausschließung eines dritten von der vorbehaltenen Sache bey sich führet. Das Urtheil in peinlichen Sachen hat sich der König vorbehalten. Das behalte ich mir vor. Ohne diesen Nebenbegriff wird das Zeitwort sehr häufig von einer jeden Freyheit gebraucht, die man sich, als eine Ausnahme, oder als eine Bedingung, zu erhalten sucht. Derjenige, welcher seine Bedienung, sein Vermögen einem andern abtritt, pflegt sich oft gewisse Einkünfte vorzubehalten. 3. Auf ungebührliche Art zurück behalten, wofür doch vorenthalten üblicher ist. Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorbehalten, 5 Mos. 24, 14. So auch die Vorbehaltung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1253.
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