Vorerwählen

[1262] Vorerwählen, verb. regul. act. vorher erwählen, oder auch vor andern erwählen. Vorerwählte Zeugen von Gott, Apost. 10, 14. Ihr vorerwählten Gerechten, Klopst. So auch die Vorerwählung, womit auch zuweilen die Prädestination, Vorherbestimmung der reformierten Kirche, ausgedruckt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1262.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: