Vorklage, die

[1275] Die Vorklage, plur. die -n. 2. Eine vorläufige Klage, d.i. Klage über eine Sache, oder über ein Übel, ehe man noch darüber zu Rede gesetzt wird. Mit der Vorklage kommen, einen begangenen Fehler, ein erlittenes Unglück erzählen, ehe man noch darum befragt, oder zur Rede gesetzt wird. 2. In den Rechten ist die Vorklage, an einigen Orten die Conventions-Klage, zum Unterschiede von der Gegenklage, Nachklage oder Reconventions-Klage.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1275.
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