Vormachen

[1280] Vormáchen, verb. regul. act. welches, so wie das einfache machen, eine sehr unbestimmte Bedeutung hat, und daher in den meisten Fällen nur noch im gemeinen Leben gebraucht wird. 1. Vor etwas machen, d.i. vor etwas befestigen. Einen Zaun vormachen, vor eine Öffnung, vor einen Weg u.s.f. 2. Einem etwas vormachen, es in seiner Gegenwart zum Muster der Nachahmung machen, damit er es nachmachen lerne; es geschehe nun auf welche Art es wolle. 3. Jemanden einen blauen Dunst vormachen, vor seinen Augen, die Wahrheit durch eine Erdichtung vor ihm zu verbergen suchen; in welcher Bedeutung man im gemeinen Leben auch absolute sagt, einem etwas vormachen, ihm vorlügen, vorheucheln u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1280.
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