Vorschmecken

[1293] Vorschmecken, verb. regul. 1. Ein Neutrum mit dem Hülfsworte haben, in einer Vermischung mit andern Dingen deutlicher, als diese andern Dinge, durch den Geschmack empfunden werden. Rhabarbar schmeckt unter allen Mischungen vor. Ist ein Ingredienz darum nicht in einer Mischung, weil es nicht vorschmeckt? Lessing. 2. * Ein Activum. Etwas vorschmecken, figürlich eine anschauende Erkenntniß einer künftigen Sache haben; eine veraltete Bedeutung, wovon indessen noch Vorschmack üblich ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1293.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: