Vorschützen

[1296] Vorschützen, verb. regul. act. eigentlich, als einen Schutz, eine Schutzwehre vor sich her aufführen. Man gebraucht es am häufigsten im figürlichsten Verstande, als eine Entschuldigung, als eine Rechtfertigung anführen, ohne zu entscheiden, ob sie gegründet ist oder nicht, wodurch es sich von vorgeben und vorwenden unterscheidet. Warum schützen sie ihre Umstände vor? Gell. Eine Krankheit vorschützen, warum man nicht kommen könne. So auch die Vorschützung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1296.
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