Vorsetzlich

[1297] Vorsêtzlich, -er, -ste, adj. et adv. in der letzten Bedeutung des Zeitwortes, was mit einem Vorsatze geschiehet, in einem Vorsatze gegründet ist, mit Wissen und Genehmhaltung; im Gegensatze des unvorsetzlich. Den Nächsten nicht vorsetzlich schlagen, 5 Mos. 19, 4. Jemanden vorsetzlich beleidigen. Eine vorsetzliche Beleidigung. Vorsetzliche Sünden, in der Theologie, die mit Genehmhaltung und Vorsatz geschehen. Daher die Vorsetzlichkeit, die Eigenschaft einer Handlung, da sie mit Vorsatz geschiehet. Fehler der Kinder, welche Vorsetzlichkeit und Bosheit verrathen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1297-1298.
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