Vorstoßen

[1305] Vorstoßen, verb. irregul. S. Stoßen. Es ist: 1. Ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn. (1) Vorragen, hervor ragen, eine seltene, nur in einigen Fällen übliche Bedeutung. (2) In manchen Gegenden gebraucht man es auch, wie aufstoßen, d.i. unvermuthet begegnen. Wenn ihm einige Gelegenheit vorgestoßen wäre, Gryph. 2. Ein Activum, vorwärts, nach dem vordern Theile zu stoßen. Jemanden vorstoßen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1305.
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