Vorwerfen

[1313] Vorwerfen, verb. irregul. act. S. Werfen, vor ein anderes Ding werfen. 1. Eigentlich, da denn dieses andere Ding in der dritten Endung stehet. Den Hühnern ihr Futter vorwerfen. Dem Hunde einen Knochen vorwerfen. Den wilden Thieren vorgeworfen werden. 2. Figürlich. Jemanden etwas vorwerfen, es ihm als eine Unvollkommenheit mit Heftigkeit, mit Ungestüm wieder in das Andenken bringen, wo die damit verbundene und in dem Worte Werfen gegründete Heftigkeit es von vorrücken und vorhalten unterscheidet. Mit solchen Worten warf sie ihm sein Elend vor, Tob. 2, 19. Wenn mans ihm vorwirft, so thut es ihm im Herzen weh, Sir. 25, 24. Jemanden die genossenen Wohlthaten, seine Ungestaltheit, seine Armuth, seine Einfalt, ein begangenes Verbrechen u.s.f. vorwerfen. Daher das Vorwerfen. S. auch Vorwurf.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1313.
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