Vorzeigen

[1315] Vorzeigen, verb. regul. act. hervor zeigen, durch Zeigen andern sichtbar machen. Einen Brief vorzeigen, sowohl, damit ihn ein anderer sehe, als auch, in engerer Bedeutung, zum Beweise einer Sache; auch vorweisen. Daher der Vorzeiger, Fämin. die Vorzeigerinn, besonders eine Person, welche einen Brief, oder ein schriftliches Zeugniß vorzuzeigen hat. Vorzeiger dieses, nämlich Briefes oder Scheines.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1315.
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