Wahr (1)

[1344] 1. Wahr, adv. vermittelst des Gesichtes empfunden, wofür, außer der Zusammensetzung, jetzt gewahr üblich ist. S. dasselbe. Auch in der Zusammensetzung kommt es nur noch in wahrnehmen vor, S. dasselbe. Bey Gewahr ist bereits bemerket worden, daß es zu dem noch in einigen Oberdeutschen Gegenden üblichen Verbo wahren, sehen, Gr. ὁράν gehöret.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1344.
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