Waltbothe, der

[1370] * Der Waltbothe, des -en, plur. die -n, ein veraltetes Wort, einen mit Vollmacht versehenen Abgeordneten zu bezeichnen;[1370] sowohl einen solchen Abgeordneten höherer Art, einen Gesandten, Statthalter, als auch einen Gerichtsbedienten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1370-1371.
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