Waltbothe, der
[1370] *  Der Waltbothe, des -en, plur. die -n, ein veraltetes Wort, einen mit Vollmacht versehenen Abgeordneten zu bezeichnen;[1370]  sowohl einen solchen Abgeordneten höherer Art, einen Gesandten, Statthalter, als auch einen Gerichtsbedienten.