Wandel (1), der

[1376] 1. * Der Wandel, des -s, plur. ut nom. sing. ein nur noch im eingeschränkten Verstande übliches Wort. Ehedem bedeutete es: 1. * den Tauschhandel; eine längst veraltete Bedeutung, wovon noch der Ausdruck, Handel und Wandel, üblich ist, d.i. alle Arten des Gewerbes in dem Nahrungsstande zu bezeichnen. Ein Land, wo Handel und Wandel blühen. Daß Wandel hier ursprünglich den Tauschhandel bezeichnet, erhellet sowohl aus dem Stammbegriffe des Wendens, Vertauschens, als auch aus andern alten Überbleibseln. In den Alemannischen Glossen ist uuantlunt, sie handeln, eigentlich wohl, sie treiben Tauschhandlung. 2. * Eine Veränderung; im Hochdeutschen gleichfalls veraltet, und nur noch in einigen Provinzen gangbar. So mußte nothwendig die bisherige Regierungsform Wandel erleiden, d.i. verändert werden, in einer Oberdeutschen Schrift. Diese Bedeutung lebt noch, obgleich in einem eingeschränkten Verstande, in unserm Verwandeln. S. auch Abwandeln. Im Schwedischen ist vandla gleichfalls verändern. 3 * Eine nachtheilige Veränderung, besonders ein Mangel, Fehler; eine im Hochdeutschen gleichfalls veraltete Bedeutung. Unschuldig und alls wandels frey, im Theuerdanke. In Luthers Bibel kommt sie noch mehrmahls vor. Das Gesetz des Herrn ist ohne Wandel. Ps. 19, 8. Im Pferdehandel werden die Hauptmängel eines Pferdes noch zuweilen Wandel genannt. 4. * Nach einer noch weitern Figur war Wandel ehedem die Genugthuung für einen begangenen Fehler, d.i. die Strafe; welche Bedeutung im Schwabenspiegel häufig ist, und noch in einigen Niedersächsischen Gegenden angetroffen wird. Auch das Befugniß, Fehler, d.i. geringe Verbrechen, zu bestrafen, d.i. die niedere Gerichtsbarkeit ward daher zuweilen der Wandel genannt. S. Wandeln.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1376.
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