Wasserprobe, die

[1411] Die Wasserprobe, plur. die -n, die Probe, welche mit einer Sache in dem Wasser, und vermittelst desselben angestellet wird. So bestehet die Wasserprobe der Metalle darin, daß man sie unter dem Wasser wieget. In den mittlern Zeiten bestand die Wasserprobe eines Beklagten, der das Verbrechen leugnete, darin, daß er entweder einen Stein aus siedendem Wasser heraus langen mußte, oder an Händen und Füssen gebunden in einen Fluß geworfen ward. Da die letzte Art bey den so genannten Hexen noch am längsten beybehalten worden, so wird sie auch die Hexenprobe genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1411.
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