Wechselhändler, der

[1421] Der Wêchselhändler, des -s, plur. ut nom. sing. ein Kaufmann, dessen vornehmstes Geschäft in Wechselbriefen bestehet, der[1421] doch unter dem Nahmen eines Banquiers am bekanntesten ist. Ein angesehener Wechselhändler wird auch wohl ein Wechselherr genannt. S. auch Wechsler.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1421-1422.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: