Widmen

[1526] Wídmen, verb. regul. act. zu etwas bestimmen, besonders auf eine feyerliche Art zu etwas bestimmen; wie weihen. Sich dem Dienste des Staates widmen. Jemanden ein Buch widmen, es ihm dediciren. Eine Summe Geldes zu Werken der Wohlthätigkeit widmen. So auch das Widmen.

Anm. Das Wort ist alt, ob es gleich in den ältesten Deutschen Überbleibseln nicht vorkommt. Will man dessen Abstammung auf eine zuverlässige Art erforschen, so muß man es vorher in seine Bestandtheile auflösen. Die Endsylbe en ist, wie bekannt, die Biegungssylbe des Infinitives; m ist ein alter Ableitungslaut, Intensiva, vielleicht auch Iterativa zu bilden, wie in malmen, von mahlen, reiben. Es bleibt also nur wid übrig, und dieses ist unstreitig das alte wetan, wovon unser Wette, ein Intensivum anderer Art, und Witthum, abstammen. Daher wird Widmut, Widum und Witthum noch hin und wieder für ein Kirchengut, Pfarrgut gebraucht, ein einer Kirche gewidmetes Gut, im Nieders. Wedem, im Angels. Weotuma. S. auch Witthum. Die Schreibart wiedmen ist unrichtig, weil die erste Sylbe im Hochdeutschen geschärft, und nur in einigen Provinzen gedehnt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1526-1527.
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