Wiederstrahlen

[1537] Wiederstrahlen, verb. regul. act. & neutr. im letzten Falle mit dem Hülfsworte haben, einen Strahl und strahlenden Glanz zurück werfen; ingleichen, als Strahl oder strahlender Glanz zurück geworfen werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1537.
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