Wiegeln

[1538] Wiegeln, verb. regul. act. welches ein Iterativum von wiegen und wegen in bewegen ist, aber nur in dem zusammen gesetzten aufwiegeln vorkommt. S. dasselbe.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1538.
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