Willkührlich

[1551] Willkührlich, -er, -ste, adj. & adv. 1. Vermögend, nach Vorstellungen zu handeln, und darin gegründet. In diesem weitesten Verstande haben z.B. die Thiere eine willkührliche Bewegung, die Pflanzen und Mineralien aber nicht. 2. Keinen andern Grund als jemandes Willen habend, und darin gegründet. Willkührliche Strafen, welche von dem Willen des Gesetzgebers abhangen; im Gegensatze der natürlichen, welche aus der Übertretung des Gesetzes selbst begreiflich sind. 3. In der engsten Bedeutung, nach dunkeln Vorstellungen handelnd und darin gegründet, in welchem Verstande es dem, was aus Wahl, oder nach deutlich erkannten Gründen geschiehet, entgegen gesetzt wird. Willkührlich verfahren. Eine Sprache willkührlich, ohne allen Grund der Wahl, erfinden, verändern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1551.
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