Windig (2)

[1557] 2. Windig, -er, -ste, adj. & adv. von dem Verbo winden, gewunden, oder einem gewundenen Dinge ähnlich; um der Zweydeutigkeit mit dem vorigen Willen nur noch im gemeinen Leben. Im Forstwesen sind windige Bäume, deren Fasern ganz gedrehet, und gleichsam gewunden sind. Ein windiges Bret, ein windschiefes, welches sich nach verschiedenen Richtungen gezogen hat. Obgleich die windige Beschaffenheit der Bäume von starken Winden herrühret, so scheinet mir doch der Begriff des Verbi winden hier der herrschende zu seyn. S. auch Windschief.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1557.
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