Zahnen

[1648] Zahnen, verb. regul. welches auf gedoppelte Art gebraucht wird. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, die ersten Zähne bekommen. Das Kind zahnet. 2. Als ein Activum. (a) Mit Zähnen versehen. Ein Rad, einen Kamm zahnen. Gezahntes Eisen, kraus geschmidetes Eisen, Zahneisen. (b) Eine Figur zahnen, bey den Bildhauern, sie mit dem Zahneisen bearbeiten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1648.
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