Zehener, der

[1665] Der Zêhener, Zêhner, des -s, plur. ut nom. sing. 1. Eine Zahl, welche so viel Mahl zehen Einheiten bezeichnet, als ihre Figur andeutet, folglich eine jede Zahl, welche in zusammen gesetzten Zahlen die zweyte Stelle von der rechten Hand zur linken bedeutet; im Gegensatze der Einer, Hunderter u.s.f. S. auch Einer. 2. Eine Zahl von zehn Einheiten als ein Ganzes betrachtet. So sind die Zehner in einigen Gegenden ein Gerichts-Collegium von zehen Personen, welches auch das Zehnergericht genannt wird. Auch der Kaisergroschen wird, so fern er zehen Pfennige gilt, an einigen Orten ein Zehner genannt. 3. Ein Individuum aus einem solchen Collegio von zehen Personen; auch nur an einigen Orten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1665.
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