Zeitig

[1677] Zeitig, -er, -ste, adj. et adv. von dem Substantivo Zeit.

1. Was zur gegenwärtigen Zeit ist, oder geschiehet; nur allein im Oberdeutschen, für gegenwärtig. Der zeitige Burgermeister.

2. Nur eine bestimmte Zeit dauernd; auch nur im Oberdeutschen und in einigen Hochdeutschen Kanzelleyen. Eine zeitige Zuchthausstrafe zuerkennen, auf einige Zeit. 3. Was vor der gewöhnlichen Zeit ist, oder geschiehet. Zeitig kommen. Er kam ein wenig zeitig. Etwas zeitig merken, bey Zeiten, vor dem Ausbruche der Sache. Zeitig aufstehen, vor seiner gewöhnlichen Zeit; wodurch es sich von frühe unterscheidet, welches sich zunächst auf eine feste unbewegliche Zeit beziehet. Es wird in dieser Bedeutung am häufigsten als ein Adverbium gebraucht; seltener als ein Adjectiv, vermuthlich um die Zweydeutigkeit mit der folgenden Bedeutung zu vermeiden, welche z.B. in folgender Stelle auffällt:[1677] Seine Vernunft wurde über dieses zeitige Gefühl des jungen Mädchens nicht beunruhiget; wo es sowohl reif, als frühe bedeuten kann. 4. Reif, d.i. seine gehörige Zeit habend, zunächst von Früchten. Zeitige Kirschen. Die Äpfel sind noch nicht zeitig. Aber auch figürlich von andern Dingen. Der Anschlag ist noch nicht zeitig.

Anm. Bey dem Ottfried, Notker u.s.f. ziteg, citig, bey Kero cltim, im Nieders. tidig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1677-1678.
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