Zeugefall, der

[1698] Der Zeugefall, des -es, plur. die -fälle, bey einigen Sprachlehrern, ein Nahme der zweyten Endung der Nennwörter; eine buchstäbliche Übersetzung des Lateinischen Genitivus. Allein, da diese Benennung den Begriff nur sehr unvollkommen und einseitig ausdruckt, so gebraucht man Statt dieses und der übrigen ähnlichen Nahmen, Nennfall, Gebefall, Klagefall, Ruffall, lieber die Ausdrücke, erste, zweyte u.s.f. Endung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1698.
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